Beitragsordnung

Die Mitgliederversammlung des Vereins Inklusives Netzwerk Bad Pyrmont hat  bei der Gründungsversammlung am 08.06.2015 folgende Beitragsordnung beschlossen:

1.    Alle Vereinsmitglieder zahlen gemäß § 3 der Vereinssatzung einen Mitgliedsbeitrag. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich erhoben.

2.    Die Beiträge werden jeweils bis zum 01. April des Jahres eingezogen. Das Mitglied erteilt dem Verein hierfür ein SEPA-­‐Lastschriftmandat.

3.  Der jährliche Beitrag beträgt:

  • Für juristische Personen (gemeinnützige Vereine oder GmbH´s)  =  96,- €
  • Für natürliche Personen =  24,- €
  • Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
  • Sonderregelungen sind nach Vorstandsbeschluss im Einzelfall möglich.

4     Über die o.g. Beiträge hinaus können zur Realisierung von ProjektenUmlagen von den Mitgliedern erhoben werden. Die Erhebung von Umlagen muss von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.

5.   Änderungen der Stammdaten bzw. persönlichen Angaben sind dem Verein schnellstmöglich mitzuteilen.

6.  Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren von 5 Euro pro Mahnung erhoben.   

Bei Lastschriftrückgaben wird eine Gebühr von jeweils 10 Euro berechnet.